Erbschaft, Legat & Schenkung
Durch eine Erbschaft, ein Legat oder eine Schenkung an REMAR Schweiz tragen Sie dazu bei, hilfsbedürftige Menschen weltweit zu unterstützen. Ihr Beitrag ermöglicht es uns, Projekte in den Bereichen Suchthilfe, Armutshilfe, Not- und Katastrophenhilfe sowie Entwicklungshilfe umzusetzen. So schaffen Sie Nachhaltiges und setzen Ihr Vermächtnis für einen sinnvollen Zweck ein.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen Teil Ihres Vermögens für wohltätige Zwecke zu spenden, bieten wir Ihnen hier einige hilfreiche Informationen.
- Erbschaft und Legat: Sie können REMAR Schweiz in Ihrem Testament als Erben oder mit einem Legat (Vermächtnis) bedenken. Es ist ratsam, dies klar und eindeutig festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir empfehlen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um gemeinsam die Details zu besprechen.
- Schenkung: Eine Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht es Ihnen, direkt mitzuerleben, wie Ihr Beitrag wirkt. Bitte beachten Sie, dass Schenkungen in der Schweiz kantonal unterschiedlich besteuert werden. In vielen Kantonen sind nahe Verwandte von der Schenkungssteuer befreit, während andere Personen steuerpflichtig sind. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem Wohnkanton zu informieren.
Schenkungen und Legate an gemeinnützige Organisationen wie REMAR Schweiz können in vielen Kantonen von der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer befreit sein. Zudem können solche Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Da die Regelungen je nach Kanton variieren, empfehlen wir, sich von einem Erbrechtsspezialisten oder Steuerberater beraten zu lassen.
Eine Erbschaft bezeichnet die Gesamtheit des Vermögens, das nach dem Tod einer Person an die Erben übergeht. Ein Legat ist eine spezifische Zuwendung (z. B. ein bestimmter Geldbetrag oder Gegenstand) an eine Person oder Organisation. Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten und beinhaltet die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten.
Sie können REMAR Schweiz als Erben oder mit einem Legat bedenken. Es ist wichtig, dies klar in Ihrem Testament festzuhalten und idealerweise mit uns oder einem Erbrechtsspezialisten die Details zu besprechen.
In vielen Kantonen sind Schenkungen an gemeinnützige Organisationen von der Schenkungssteuer befreit. Zudem können solche Zuwendungen oft von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die genauen Regelungen variieren jedoch je nach Kanton.
Die Freibeträge für Schenkungen sind kantonal unterschiedlich geregelt. In einigen Kantonen sind nahe Verwandte von der Schenkungssteuer befreit, während für andere Personen unterschiedliche Freibeträge gelten. Es ist daher ratsam, die spezifischen Regelungen Ihres Wohnkantons zu prüfen.
Eine Schenkung zu Lebzeiten beeinflusst die gesetzliche Erbfolge nicht direkt. Allerdings können Schenkungen unter bestimmten Umständen bei der Berechnung von Pflichtteilen berücksichtigt werden. Es ist daher wichtig, Schenkungen sorgfältig zu planen und gegebenenfalls rechtlich abzusichern.
Grundsätzlich sind Schenkungen endgültig. Eine Rückforderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei grobem Undank des Beschenkten oder bei finanzieller Not des Schenkenden.
Ja, Schenkungen müssen in der Regel innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Steueramt gemeldet werden, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu klären.
Für eine Schenkung sollten ein Schenkungsvertrag sowie gegebenenfalls weitere Dokumente wie Wertgutachten oder Nachweise über die Gemeinnützigkeit der begünstigten Organisation vorliegen.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall werden Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verteilt, und gemeinnützige Organisationen wie REMAR Schweiz würden nicht berücksichtigt.
Durch klare Formulierungen in Ihrem Testament oder Schenkungsvertrag können Sie festlegen, wie Ihre Zuwendung verwendet werden soll. Zudem können Sie im Vorfeld mit REMAR Schweiz Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
Paulo Oliveira

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